Digitalität in der Medizin ist ein weitläufiges Themenfeld. Finden Sie heraus was dies alles beinhaltet und wie wir von MOXI zu diesem Wandel stehen.
10. November 2022Verordnung Patient:innenbeförderung: Wann Krankenkassen Ihre Fahrtkosten übernehmen
Patient:innenbeförderungen können ärztlich verordnet werden, wodurch gesetzliche Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen. Wann trifft dies für Sie zu?

Bildbeschreibung
Ärztliche Verordnung — neue Regelungen
Seit dem 01.Oktober 2020 gibt es neue Regelungen in der Patient:innenbeförderung. Transporte gelten als verordnungsfähig, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.
Doch welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Fahrt als medizinisch notwendig gilt?
- Arzt/Ärztin stellt fest, dass eine eigenständige Fahrt mit z.B. Auto oder Bus nicht möglich ist
- am Behandlungsort findet eine medizinische Maßnahme statt
(Massagen, Voruntersuchungen oder das Abholen von Rezepten zählen nicht) - Fahrt muss auf direktem Wege vom Aufenthaltsort der Patient:innen (z.B. Wohnung, Unfallort, Pflegeeinrichtung) zu der geeigneten Behandlungsmöglichkeit führen
Jedoch ist es gesetzlich nicht vorgesehen, dass Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen. Im Folgenden ist wichtig, ob eine stationäre oder ambulante Behandlung durchgeführt werden soll.
Unterschiede in der Verordnung der Patient:innenbeförderung
Stationäre Behandlung vs. Ambulante Behandlung

Bildbeschreibung
Rechtes Bild: Eine Frau ist auf dem Weg, den Raum zu verlassen. Ein Arzt steht in der Tür und lässt die Frau an ihm vorbei gehen.
Stationäre Behandlung
liegt vor, wenn Patient:innen mindestens einen Tag und eine Nacht im Behandlungsort verbringen
- Verordnung der Krankenbeförderungen durch Ärzte bei medizinsicher Notwendigkeit (Krankenkassen übernehmen die Kosten)
- Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich (keine Genehmigungspflicht)
Ambulante Behandlung
liegt vor, wenn Patient:innen unmittelbar nach Behandlung den Behandlungsort verlassen dürfen
- keine Verordnung der Krankenbeförderungen durch Ärzte möglich (Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten)
- Verordnungen in Ausnahmefällen möglich
Ambulante Behandlung: Ausnahmefälle mit Genehmigungspflicht
Genehmigungspflicht = Verordnung der Fahrt muss der Krankenkasse vorab vorgelegt werden
- Patient:innen, die eine hochfrequente Behandlung über längere Zeit benötigen (Dialysebehandlung, Strahlen — oder Chemotherapie)
- Patient:innen, die durch ihren Gesundheitszustand einen Krankentransport benötigen (z.B. ansteckende Krankheit)

Bildbeschreibung
Ambulante Behandlung: Ausnahmefälle ohne Genehmigungspflicht
ohne Genehmigungspflicht = Verordnung der Fahrt muss der Krankenkasse vorab nicht vorgelegt werden
- Patient:innen, die ambulant operiert werden (stationärer Aufenthalt wird dadurch vermieden/verkürzt)
- Patient:innen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind
- Pflegegrad 3 (wenn Patient:in zusätzlich mobilitätseingeschränkt ist)
- Pflegegrad 4, Pflegegrad 5
- Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen “aG”, “BI” oder “H
Welche Beförderungsmittel gibt es?
Insgesamt kann zwischen 3 verschiedenen Beförderungsmitteln unterschieden werden:
Krankentransportfahrzeuge, klassische Rettungs- oder Notarztwagen und Fahrzeuge für Krankenfahrten. Hierzu zählen öffentliche Verkehrsmittel oder auch Mietwagen und Taxen, welche beispielsweise behindertengerechte Einrichtung aufweisen (z.B. Rollstuhl-Taxi).

Bildbeschreibung
Mit speziell ausgestatteten Fahrzeugen, wie zum Beispiel dem Rollstuhl-Taxi, werden Krankenfahrten durchgeführt. Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln zählen ebenso zu den Krankenfahrten. Im Vergleich zu Krankentransporten mit Krankentransportfahrzeugen ist während der Fahrt keine medizinische Betreuung vorgesehen.

Bildbeschreibung
Mit Krankentransportfahrzeugen werden Krankentransporte durchgeführt. Dieses Beförderungsmittel eignet sich, wenn Patient:innen während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere Ausstattung im Fahrzeug benötigen.

Bildbeschreibung
Mit einem klassischen Notarzt- oder Rettungswagen werden Rettungsfahrten durchgeführt. Hierzu zählen auch Rettungshubschrauber. Wenn Patient:innen spezielle Ausstattung benötigen oder ein kritischer gesundheitlicher Zustand herrscht, eignet sich dieses Beförderungsmittel.
Habe ich Anspruch auf alle Beförderungsmittel?
Wenn es darum geht, welches Beförderungsmittel am geeignetsten für einen Transport ist, spielt es keine Rolle mehr, ob eine stationäre oder ambulante Behandlung vorliegt.
Jedoch richtet sich die Auswahl des Beförderungsmittels nach folgenden Punkten:
- individueller Bedarf der Patient:innen (wird möglicherweise medizinische Betreuung benötigt?)
- Analyse von Ärzt:innen nach dem geeignetsten Beförderungsmittel
- Krankenkassen (können eine Prüfung vornehmen)
Zuzahlung bei den Beförderungskosten
Falls Fahrten von Krankenkassen übernommen werden, sind Versicherte leider dennoch dazu verpflichtet, einen Teil der Kosten bei jeder Fahrt selbst zu zahlen. Dies gilt ebenfalls für Kinder und Jugendliche.
Das müssen Sie zur Zahlung wissen:
- Zahlung von 10% der Fahrtkosten pro Fahrt (mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt)
- das Geld erhalten die Fahrer:innen direkt nach der Beförderung
- wenn die Belastungsgrenze nach § 62 SGB überschritten wird, können sich Versicherte von den Zahlungen befreien
- 2% der Bruttoeinnahmen
- 1% der Bruttoeinnahmen für chronisch Kranke (wenn durch die Krankheit eine Dauerbehandlung durchgeführt werden muss)

Bildbeschreibung
Wir hoffen, wir konnten Ihnen viele interessante und auch wichtige Informationen über Verordnungen bei Patient:innenbeförderungen geben.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, halten Sie gerne Absprache bei einem Arzt oder Ihrer Krankenkasse.
Hier finden Sie weitere Blogartikel rund um das Thema Mobilität.
Schauen Sie gerne mal vorbei!
Endlich ist es soweit! Wir haben unser erstes Büro in Stadthagen eröffnet.
7. November 2022